Leistungen

Grundpflege

Grundpflegeleistungen werden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ermittelt und von Ihnen festgelegt.

Für die Finanzierung dieser Leistungen steht Ihnen ein festgelegter Betrag abhängig von Ihrem Pflegegrad zu.

 

Zur Grundpflege gehören z.B.:

 

• Waschen

• Duschen

• Mobilisation

• An- und Auskleiden

• Toilettengang

• Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme


Behandlungspflege

Behandlungspflege sind medizinische Leistungen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung.

 

Zur Behandlungspflege gehören z.B.

 

• Verbände wechseln

• Blutzuckerkontrolle

• Blutdruckkontrolle

• Kompressionsstrümpfe an-, ausziehen

• Medikamentenmanagement

• Injektionen

• Parenterale Ernährung


Hauswirtschaftliche Versorgung

Zur hauswirtschaftliche Versorgung gehören z.B.:

 

• Einkaufen

• Zubereiten von einfachen Mahlzeiten

• Wäsche waschen

• Reinigen der Wohnung


Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson erkrankt, im Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert?

 

Dann können Sie bei Ihrer Pflegekasse Verhinderungspflege anmelden und in Vertretung unseren Pflegedienst in Anspruch nehmen.


Beratungseinsatz

Wenn Sie das Pflegegeld ausbezahlt bekommen und durch Ihre Angehörigen unterstützt werden, benötigen Sie ein regelmäßiges Beratungsgespräch durch einen Pflegedienst.

 

Wir von Borima beraten Sie zu allen Fragen rund um die Pflege und besprechen mit Ihnen Lösungen für auftretende Probleme in der Pflege.

 

Alle oben aufgeführten Leistungen können je nach Pflegegrad mit Ihrer Kasse finanziert werden.

 

Sollte das Budget hierfür nicht reichen oder Sie haben keinen Pflegegrad, finden wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen.